Lebensmittel & Ernährung

„Mindestens haltbar bis“ und nicht: „tödlich ab“

In privaten Haushalten landen jährlich knapp 276.000 Tonnen Lebensmittel im Müll. „Diese Menge entspricht zirka 43 Kilo Lebensmittelabfälle pro Haushalt mit einem Wert von ungefähr 300 Euro“, erklärt Philipp Hietler, Projektmitarbeiter beim österreichischen Ökologieinstitut.
Mehr als die Hälfte davon, nämlich 157.000 Tonnen, gelten als vermeidbar. Dabei handelt es sich um original verpackte oder angebrochene Lebensmittel, die zu diesem Zeitpunkt noch einwandfrei genießbar und somit zum Verzehr geeignet wären. Aus der Kategorie Brot, Süß- und Backwaren (28 Prozent) sowie bei Obst und Gemüse (27 Prozent) wird mehr als jedes vierte Produkt entsorgt. Bei Milchprodukten und Eiern werden zwölf Prozent (meist sogar noch verschlossen) weggeschmissen..

Organisation beginnt beim Einkauf

Jeder Einzelne entscheidet, was und wie viel täglich im Müll landet. Meist beginnt es bereits beim Einkauf. Werbung, Angebote, Großpackungen sowie der Einsatz von modernster Kaufraumgestaltung führen dazu, dass meist mehr eingekauft als überhaupt benötigt wird. Neben dem Einkaufsverhalten hat auch die Organisation des Haushalts einen Einfluss auf den Wegwerfanteil von Lebensmitteln. Oftmals wird zu viel gekocht, Essen bleibt übrig und bevor die Reste verwertet werden, landen sie im Müll. Viele entsorgen auch Produkte, die abgelaufen sind, ohne darauf zu achten, ob sie noch genießbar sind. Auch das umstrittene Thema des Mindesthaltbarkeitsdatums spielt dabei eine große Rolle und sorgt bei Konsumenten oft für Verwirrung. Hier unterliegen viele dem Irrtum, dass ein abgelaufenes Mindesthaltbarkeitsdatum auf der Verpackung automatisch die Ungenießbarkeit des Lebensmittels bedeutet. Fakt ist: Es heißt „Mindestens haltbar bis“ und nicht „sofort tödlich ab“.

Wie lange ist ein Produkt genießbar?

Durch das Mindeshaltbarkeitsdatum erfährt der Verbraucher, bis wann der Hersteller garantiert, dass das Lebensmittel seine typischen Eigenschaften wie Geschmack, Geruch, Aussehen oder Konsistenz behält. Festgelegt wird es direkt vom Erzeuger. Grundsätzlich können Lebensmittel auch nach dem Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums noch genießbar sein. Hier gilt es auf die eigenen Sinne zu vertrauen: Sehen, Riechen, Schmecken. Sieht das Produkt noch gut aus, riecht es so, wie es riechen soll, und schmeckt es gut, ist es auch nicht verdorben und kann ohne weiteres noch verzehrt werden. Zu beachten ist, dass das Mindesthaltbarkeitsdatum nur für original verschlossene Verpackungen gilt. „Nach dem Öff­nen der Verpackung können Sauer­stoff, Feuchtigkeit und Mikroorganismen hineingelangen und das Lebensmittel verderben“, betont Hietler. Steht das Mindesthaltbarkeitsdatum in Zusammenhang mit der richtigen Lagerung, so müssen diese erforderlichen Lagerbedingungen angegeben sein. Einerseits kann durch die richtige Lagerung die Haltbarkeit eines Produkts verlängert, andererseits durch fal­sche Lagerung erheblich verkürzt werden.

Im Gegensatz dazu wird bei leicht verderblichen Lebensmitteln wie rohes Faschiertes, Frischfleisch, Fisch, rohes Geflügel und Rohmilch ein Verbrauchsdatum angegeben. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben und sagt aus, bis zu welchem Zeitpunkt ein Lebensmittel verbraucht werden soll. Bei solchen Produkten ist es besonders wichtig, dass die empfohlene Lagerung und die angegebene Kühltemperatur eingehalten werden. Nach Ablauf der Frist sollten diese Lebensmittel nicht mehr verzehrt werden.

Hier braucht es kein Ablaufdatum

Doch nicht bei allen Lebensmitteln muss zwingend ein Mindesthaltbarkeits- bzw. Verbrauchsdatum angegeben werden, wie Hietler erklärt: „Die Lebensmittelkennzeichnungsverordnung gilt nur für verpackte Lebensmittel.“ Ausgenommen davon sind unter anderem frisches Obst und Gemüse, Kartoffeln, Backwaren, die üblicherweise rasch verzehrt werden, Essig, Salz und Zucker sowie alkoholische Getränke mit mindestens zehn Volumenprozent Alkohol. Da beim Bier dieser Wert für gewöhnlich unterschritten wird, muss hier das Mindesthaltbarkeitsdatum angegeben werden.

Damit Nahrungsmittel nicht im Müll landen, sollte man sie nur nach Bedarf kaufen und dann auch aufbrauchen. Denn wer Lebensmittel wegwirft, schätzt sie nicht. Zudem werden sinnlos wertvolle Ressourcen vergeudet, die zur Erzeugung, Verarbeitung und zum Transport aufgewendet wurden. Der sorgsame Umgang mit Lebensmitteln schont aber nicht nur die Umwelt, er entlastet auch die Brieftasche.

Konsumentenausgabe, 30.8.2016

Bildquellen

  • Müll: Fotolia – highwaystarz

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert