Genau geschaut

Augen auf beim Kauf

GENAU GESCHAUT. Im Supermarkt gibt es viele fragwürdige Produktpreise sowie dreiste Schmähs und irreführende Angaben der Lebensmittelhersteller. Lust aufs Land hat genau hingeschaut.

Konsumenten haben im Supermarkt eine immer größere Auswahl an Produkten und somit die Qual der Wahl. Sie entscheiden mit jedem Griff ins Regal, welche Lebensmittel ins Einkaufswagerl kommen. Vor allem der Preis ist für viele (meist) das entscheidende Kaufkriterium. Lust aufs Land hat diesbezüglich verschiedene Produkte miteinander verglichen.

Produktpreise: Passt das noch zusammen?

Vor allem das Thema Fleisch sorgt immer wieder für viele Diskussionen und große Aufregung. War Fleisch früher einmal ein Luxusprodukt, kann es sich heute fast jeder leisten. Billigfleisch liegt heutzutage in allen Variationen in den Kühlschränken der Supermärkte und ist erschreckend preiswert zu haben. Macht man den Vergleich, so sieht man, dass die Preise von qualitativ hochwertigem Fleisch sogar unter denen von Tierfutter liegen können. 

Beim Testkauf am 20. August in einem Linzer Supermarkt kostete das Bauchfleisch vom Schwein (Qualität aus Österreich) pro Kilo 5,99 Euro (€). Selbst Tiernahrung war da teurer: Der Kilopreis für Hundefutter lag bei 7,27 €, Katzenfutter kostete 9,29 € pro Kilo. Viele Konsumenten geben für ihr eigenes Essen also scheinbar weniger Geld aus als für das ihrer Haustiere. Tierfutter muss zwar nicht zwingend billiger sein als menschliche Nahrung, aber hinterfragen kann man das allemal. 

Ein neuer Food-Trend sind essbare Insekten. Heuschrecken, Mehlwürmer und Co. sind mittlerweile auch im Lebensmittelhandel erhältlich. Manche Menschen sehen sie als ökologischere Alternative zu Fleisch und wollen damit sogar die Welt retten. Sieht man sich jedoch den Preis dafür an, wird schnell klar, dass es sich dabei um ein absolutes Luxusprodukt handelt, das sich nur wenige leisten können. Die Mehlwürmer gibt es als 18-Gramm- Packung und die Wanderheuschrecken als 8-Gramm- Packung um jeweils 7,99 € – pro Packung versteht sich. Der Kilopreis erreicht hier schwindelerregende Höhen. Umgerechnet kostet ein Kilo Heuschrecken sage und schreibe 998,75 €! Die Mehlwürmer gibt es immerhin schon um 443,89 € pro Kilo.

Doch nicht nur beim Essen gibt es wahnwitzige Preisunterschiede, sondern auch bei den Getränken. Während ein Liter Vollmilch von der Kuh beim Einkauf 1,19 € kostete, zahlte man am Tag des Testkaufs für einen Liter Katzenmilch umgerechnet 4,95 €. Noch höher fällt der Preisunterschied im Vergleich zu einem sehr bekannten Energydrink aus. Das flügelverleihende Getränk ist mit einem Literpreis von 5,96 € fünfmal so teuer wie Vollmilch.

„Mogelpackungen“ regen Konsumenten am meisten auf

Genau hinschauen sollten Konsumenten aber nicht nur beim Preis, sondern auch bei anderen Produktdetails. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) präsentiert jedes Jahr die größten Ärgernisse der Konsumenten und kürt in diesem Zusammenhang die „nervigsten Nahrungsmittel“. Spitzenreiter dabei sind überdimensionierte Verpackungen. „Solche Mogelpackungen erwecken den Eindruck, dass mehr vom Produkt drinnen ist als tatsächlich vorhanden. Das regt die Konsumenten am meisten auf“, so Projektleiterin Katrin Mittl-Jobst vom VKI. Als Klassiker hierfür nannte sie beispielsweise Cornflakes oder Chips. 

Auch Ulrike Weiß, Leiterin der Abteilung Konsumentenschutz bei der Arbeiterkammer Oberösterreich, kennt die Problematik: „Solche nutzlosen Umverpackungen sind nicht nur aus ökonomischer, sondern auch aus ökologischer Sicht ärgerlich.“ Hier seien einem aber die Hände gebunden, da in Österreich eine diesbezügliche gesetzliche Regelung fehlt. In Deutschland gibt es hingegen bereits eine Leitlinie, die besagt, dass das Luftvolumen in Verpackungen maximal 30 Prozent des Gesamtvolumens ausmachen darf. Aus Sicht der Konsumentenschützerin brauche es hierzulande mehr Elan vom Gesetzgeber. „Es geht hier nicht nur um unnötige Luft, sondern auch um Plastik und den Karton herum – das wird ja alles weggeschmisssen“, gibt Weiß zu bedenken.

Kuriose Zusammensetzung von Lebensmitteln

Auf dem zweiten Rang der Negativliste des VKI folgen Produkte, deren Zusammensetzung nicht dem entspricht, was auf der Verpackung angepriesen wird. Dazu zählen etwa Lebensmittel mit Zutaten, die man aufgrund der Produktaufmachung nicht darin vermuten würde. „Geworben wird beispielsweise mit Früchten, drinnen sind dann aber oft nur Aromen“, erklärt Mittl-Jobst. Ein weiteres Beispiel hierfür fand sich bei einer Margarine. „Mit hochwertigem Rapsöl und bester Butter“, suggeriert die Produktbeschreibung samt Bilder. Bei genauerem Blick auf die kleingedruckte Zutatenliste offenbart sich, dass die Hauptzutat darin jedoch das stark in Kritik stehende Palmöl ist.

Unklare Herkunft und versteckte Preiserhöhungen 

Für große Empörung bei Konsumenten sorgen laut VKI auch immer wieder missverständliche oder falsche Angaben zur Herkunft der Produkte. „Eine rot-weiß-rote Fahne heißt noch lange nicht, dass der Rohstoff aus Österreich kommt“, betont Mittl-Jobst. Die Aufmachung des Produkts oder zusätzliche Angaben wie beispielsweise „hergestellt für/in Österreich“ suggeriere jedoch genau das. 

Laut VKI seien für Konsumenten die Zutatenliste und die Herkunftsangabe die wichtigsten Informationen auf Lebensmittelpackungen. Bisher ist die Angabe des Ursprungslandes aber nur bei einigen wenigen Lebensmittelgruppen Pflicht. Ab 1. April 2020 muss europaweit die Herkunft der „Hauptzutat“ deklariert werden, sofern diese von der angegebenen Herkunft des Lebensmittels abweicht. Dem oberösterreichischen Agrarlandesrat Max Hiegelsberger geht dies jedoch zu wenig weit. Er fordert eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung auch für verarbeitete Lebensmittel: „Dadurch werden bewusste Kaufentscheidungen möglich gemacht. Das schafft Transparenz für Konsumenten und stärkt die Position unserer Landwirtschaft“, betont Bauernbund-Landesobmann Hiegelsberger. 

Nicht nur bei unklarer Herkunft ist Ärger bei Konsumenten vorprogrammiert, sondern auch bei falscher Beschilderung von Obst und Gemüse. Die Arbeiterkammer will Handelskonzernen hier aber keine Systematik unterstellen: „Unsere Erfahrungen haben gezeigt, dass es sich dabei weniger um böse Absicht, sondern oft nur um ein Missverständnis handelt“, so Weiß. Bei einem Hinweis darauf von Konsumentenseite werden solche Fehler meist rasch behoben. Für Mittl-Jobst tut dies allerdings nichts zur Sache: „Egal ob bewusst oder unbewusst –
eine Produktdeklaration darf nicht für Verwirrung
sorgen.“

Nicht zuletzt ärgern sich Konsumenten laut VKI immer wieder über versteckte Preiserhöhungen. Beim sogenannten „Downsizing“ wird die Menge eines Produkts gezielt verringert, während der Preis gleich bleibt oder zumindest nicht proportional zur Änderung verringert wird. „Solche versteckten Preiserhöhungen sind auf den ersten Blick nicht ersichtlich“, erzählt Mittl-Jobst. Hier hilft es Produkte anhand des Grundpreises zu vergleichen. Dieser ist gesetzlich vorgeschrieben und auf den Regalschildern zu finden.

Eines wird aufgrund all dieser Beispiele jedenfalls klar ersichtlich: Konsumenten, die bewusst einkaufen wollen, brauchen dafür immer mehr Zeit. Für all jene, die dabei nicht in die Irre geführt werden wollen, gilt vor allem eines: Augen auf beim Kauf!

Lebensmittel-Check

Wer sich über die Packungsaufmachung, die Kennzeichnung oder die Art der Bewerbung eines Lebensmittels ärgert, kann das Produkt über ein Formular auf www.lebensmittel-check.at direkt an den VKI melden.

Dort wird die Meldung bewertet, das Produkt eingekauft und der angegebene Mangel genauer unter die Lupe genommen. 

Bildquellen

  • Supermarkt: adobestock.com - takoburito